Fragen und Antworten zur Energiekrise

Die Gasengpässe und Energiepreisentwicklungen werfen viele Fragen auf. Wir versuchen, Antworten darauf zu geben und Ihnen die Unsicherheit zu nehmen.

Versorgungssicherheit

"Ein großflächiger Stromausfall in Deutschland ist äußerst unwahrscheinlich", stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder Katastrophenhilfe klar. 

Deutschland verfügt über eines der zuverlässigsten Stromversorgungssysteme auf der Welt. In angespannten Situationen gibt es zahlreiche Mechanismen und Reserven zur Stabilisierung des Stromnetzes. Dass erzwungene Abschaltungen im kommenden Winter erforderlich werden ist eher unwahrscheinlich.

Dennoch machen einfache Vorsorgemaßnahmen Sinn, um im Fall des Falles gerüstet zu sein. Hierzu gehört unter anderem ein Vorrat an haltbaren Lebensmitteln, die Anschaffung von solarbetriebenen Batterieladegeräte oder Powerbanks sowie eines batteriebetriebenen Radios oder Kurbelradios, um bei einem langanhaltenden Stromausfall Mitteilungen von Behörden verfolgen zu können. 

Tipps des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Im Moment ist die Gasversorgung in Bamberg gesichert. Es ist ausreichend Gas an den Märkten vorhanden. Dies gilt sowohl für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für die Erzeugung von Fernwärme und Strom sowie die deutsche Wirtschaft insgesamt. Am 31. Oktober 2022 waren die Gaspeicher in Deutschland zu mehr als 98 Prozent gefüllt. Dennoch ist es wichtig, dass in diesem Winter so wenig Energie wie möglich verbraucht wird, damit genug Energie für alle da ist.  

Link zu den aktuellen Füllständen

Unsere Behälter am Margaretendamm sind gefüllt. Allerdings sind sie viel zu klein, um einen höheren Bedarf für die Erdgasversorgung zu speichern. Im Sommer decken sie den Bedarf der Kunden in unserem Netz für ca. 60 Stunden ab, im Winter aber - je nach Temperatur - gerade mal für rund sechs Stunden. Auch das Leitungsnetz hat ein gewisses Speichervolumen. Abhängig vom Bedarf reicht diese Reserve ebenfalls für nur wenige Stunden.

Mit der Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck steht Deutschland seit Juni vor einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage. Verbraucherinnen und Verbraucher sind jetzt besonders aufgerufen, so viel Energie wie möglich einzusparen.

Effektive Heizspartipps

In der jetzt ausgerufenen Stufe 2 des Notfallplans gibt es noch keine staatlichen Eingriffe. Die werden erst in der Notfallstufe vorgenommen, wenn eine sogenannte Gasmangellage vorliegt. Dann wird es Kundengruppen geben, die besonders geschützt sind - Privathaushalte und soziale Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser gehören dazu. Außerdem gibt es Industrieunternehmen, denen dann Gas durch die Bundesnetzagentur zugeteilt wird. Welche Unternehmen, in welchem Ausmaß dann von Kürzungen betroffen sein werden, ist nicht die Entscheidung des örtlichen Verteilnetzbetreibers. Das gibt die Bundesnetzagentur vor.

Detailinformationen der BNetzA zu "geschützten Kunden"

Die Stadtwerke Bamberg beziehen ihr Gas von einer mit weiteren regional verwurzelten Stadtwerken gegründeten Kooperationsgesellschaft. Diese kauft das Gas mit mehreren Jahren Vorlauf nicht bei einem, sondern bei einer Vielzahl von Handelspartnern und Großhändlern. Durch die Streuung auf mehrere Vorlieferanten mindern wir das Risiko von Lieferengpässen bestmöglich. Gleichzeitig wollen wir durch diese langfristige und vorausschauende Einkaufsstrategie unsere Kunden vor kurzfristigen Preisausschlägen schützen, die sie aktuell von der Tankstelle kennen oder bei vermeintlichen "Billiganbietern" im Internet erleben.

 

Informationen zu den Preisbremsen

Neueinrichtung Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung im Jahr 2023 (ohne eigenen Zähler)

Wurde im Entlastungszeitraum 2023 eine Wärmepumpe oder Ladeeinrichtung in Betrieb genommen, kann die Jahresverbrauchprognose ab Inbetriebnahmedatum angepasst werden, wenn dieses zusätzliche Verbrauchsgerät mitgeteilt wurde.

Eine schriftliche aktive Kontaktaufnahme mit den Stadtwerken Bamberg ist vom Betreiber zwingend erforderlich.



Änderung Referenzpreis Wärmestrom

Für die zeitliche Gültigkeit des Nachtstromtarifs soll ein Referenzpreis von 28 ct/kWh angewendet werden, für den Hochtarif weiterhin 40 ct/kWh. Gilt der Nachtstromtarif beispielsweise für sechs Stunden am Tag, greift für die Entnahmestelle ein Referenzpreis von 37 ct/kWh (28 ct/kWh × 6 h/24 h + 40 ct/kWh × 18 h/24 h). Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass dieser neue Referenzpreis ab dem 1. August 2023 Anwendung finden soll. Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden. Eine zusätzliche schriftliche Information wird nicht erfolgen und eine Neuberechnung des Entlastungskontingentes erfolgt nicht. 

Die Voraussetzungen für diese Änderung sind:

  • Jahresverbrauch unter 30.000 kWh
  • Messung des Verbrauches mit einem Doppeltarifzähler
  • Tageszeitvariabler Tarif (unterschiedliche Preise für Hochtarif und Niedertarif

Die Umsetzung erfolgt aktuell durch unseren Softwarehersteller und wir werden die Vorgaben zeitgerecht und gesetzeskonform umsetzen. Ein Antrag oder eine Kontaktaufnahme ist nicht notwendig.

 

Bei Kunden mit einem eigenen Heizstromvertrag ohne tageszeitvariablen Tarif bleibt der Referenzpreis bei 40 ct/kWh

Private Haushalte, Unternehmen und Vereine, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Gas-Jahresverbrauchs (Entlastungskontigent) für 12 Cent je Kilowattstunde. Für Fernwärmekunde wird der Preis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs (Entlastungskontigent) auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Es lohnt sich also zu sparen: Verbraucht man mehr als 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, muss für diese Menge der in der Regel deutlich höhere Vertragspreis bezahlt werden.

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Eine Korrektur / Anpassung des Entlastungskontingents aufgrund eines geänderten Verbrauchsverhaltens oder anderer individueller Einflussfaktoren ist nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Energieversorger keinen Einfluss auf die gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung haben.

 

Vor allem Haushalte und kleinere Unternehmen verbrauchen im Jahr weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom. Für sie wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattsunde Strom gedeckelt. Dieser Preis gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs (Entlastungskontigent). Der Vorjahresverbrauch entspricht entweder dem durch den Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021. Es lohnt sich, den Stromverbrauch zu reduzieren: Wer im Vergleich zum Vorjahr mehr als 80 Prozent verbraucht, muss für diese Menge den höheren Vertragspreis bezahlen.

Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Eine Korrektur / Anpassung des Entlastungskontingents aufgrund eines geänderten Verbrauchsverhaltens oder anderer individueller Einflussfaktoren ist nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Energieversorger keinen Einfluss auf die gesetzlichen Grundlagen zur Ermittlung haben.

Die Preisbremsen gelten seit dem 1. März und werden dann auch rückwirkend für Januar und Februar berechnet. Aktuell ist die Dauer der Energiepreisbremsen bis Ende 2023 begrenzt, sie kann aber von der Bundesregierung um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. 

Wie sich die Preisbremse bei Ihnen konkret auswirkt, beschreiben wir in dem Anschreiben, das Sie per Post von uns erhalten haben.

Die Berechnung der monatlichen Entlastung lässt sich aber auch anhand einer Musterrechnung erklären. Im vorliegenden Fall hat Familie Mustermann im vergangenen Jahr 6.245 Kilowattstunden Strom verbraucht. Ihr aktueller vertraglich vereinbarter Strompreis liegt bei 59,262 Cent je Kilowattstunde:

Prognostizierter Jahresverbrauch
(mal)  80 Prozent 

= jährliches Entlastungskontingent 

6.245 Kilowattstunden
(mal) 0,80

= 4.996 Kilowattstunden

(durch) 12 Monate 
= monatliches Entlastungskontingent

(durch) 12

= 416,33 Kilowattstunden

(mal) (Vertraglicher Arbeitspreis – Referenzpreis = Differenzpreis)

= Entlastung pro Monat 

(mal) (59,262 Cent je kWh - 40 Cent je kWh = 19,262 Cent )
= 80,19 Euro je Monat

(mal) 12 Monate
= Entlastung pro Jahr 

(mal) 12
= 962,32 Euro

 

Wenn Sie weniger Energie verbrauchen als prognostiziert wurde, wird Ihr Entlastungsbetrag dadurch nicht reduziert. Auch wenn Sie mehr Energie verbrauchen als prognostiziert wurde, bleibt Ihr Entlastungsbetrag unverändert, denn Sie erhalten den Entlastungsbetrag nur für das im Vorfeld berechnete Entlastungskontingent. Für jede Kilowattstunde, die Sie darüber hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich geltenden Verbrauchspreis. 


 

Nein, der Gesetzgeber schreibt den Energielieferanten genau vor, wie die staatliche Entlastung ermittelt wird: Hier muss die Jahresverbrauchsprognose verwendent werden, die der jeweilige Netzbetreiber dem Energielieferanten mitgeteilt hat.

 

Das ist nicht notwendig. Für alle Kunden werden wir die Energielieferungen zeitgerecht und gesetzeskonform nach den neuen Regelungen abrechnen.

Ab dem 1. März werden die Preisbremsen in den monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Entlastungen für die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend in dem Abschlag Anfang März berücksichtigt. Alle Kunden erhalten fristgerecht bis zum 1. März schriftlich eine Information über ihren neuen Abschlag und die monatloiche Entlastung.

Achtung: Wegen Problemen bei der Post verzögert sich die Zustellung der Briefe. Bitte warten Sie auf Ihren Brief, der bereits unterwegs ist!

 

 

 

 

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wenn Sie an Ihrem neuen Ort angekommen sind, erhalten Sie zeitnah vom zuständigen Energievertrieb ein Schreiben mit den Informationen zu Ihrem Entlastungsbetrag an der neuen Lieferstelle.

Zuständig für die Entlastung ist der Lieferant, der Sie zum Stichtag 01.03.2023 beliefert. Eine rückwirkende Entlastung an der neuen Lieferstelle

kommt nur dann in Betracht, wenn Sie auch vor dem 01.03.2023 an der neuen Abnahmestelle Energie bezogen haben.
Eine Übernahme des Entlastungskontingents von der alten Lieferstelle auf die neue Lieferstelle ist nicht möglich.

Industriekunden erhalten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je kWh oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je kWh. Beim Strom zahlen Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden für 70 Prozent ihres historischen Netzbezugs nur 13 Cent je Kilowattstunde (zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen).

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unserer Website unter Energiesparen leicht gemacht: Stadtwerke Bamberg (stadtwerke-bamberg.de) und auf der Website www.sparenwasgeht.de

Gasleitungen mit Ventil